Nutzungsbedingungen
Fassung vom 2026-09-15.
1. Worum es geht
Diese Seite trägt Gedenkseiten für Verstorbene. Wer angemeldet ist, kann darauf Beiträge einstellen — Texte, Bilder, Ton, Video, Dokumente. Diese Bedingungen gelten für alle, die das tun, und für alle, die eine solche Seite verwalten.
Betreiber ist Christian Frost, Bruchweg 15, 30823 Garbsen, Deutschland; erreichbar unter christian.frost@gmx.de.
Das Angebot ist privat und kostenlos. Es wird nicht geschäftsmäßig betrieben, es kostet nichts, und es wird nichts verkauft. Einen Anspruch auf Nutzung gibt es deshalb nicht.
2. Zugang
Die Anmeldung läuft über einen Link, der an Deine E-Mail-Adresse geht; ein Passwort gibt es nicht. Der Link ist Dein Zugang — gib ihn nicht weiter. Wer ihn hat, kommt in Deinem Namen herein.
Ein Konto gehört zu einer Person, nicht zu einer Familie oder einem Haushalt. Bitte melde Dich mit Deiner eigenen Adresse an und trage Deinen wirklichen Namen ein: an jedem Beitrag steht, von wem er stammt, und die Angehörigen sollen erkennen können, wer geschrieben hat.
Bei manchen Gedenkseiten schaltet die Verwaltung neue Anmeldungen erst frei. Bis dahin bleibt der Zugang zu, ohne dass das gegen jemanden gerichtet wäre.
3. Was Du einstellen darfst
Eine Gedenkseite ist ein Ort der Trauer. Was hier steht, lesen Angehörige — oft in den Tagen, in denen sie am wenigsten aushalten. Bitte schreibe in diesem Wissen.
Nicht eingestellt werden dürfen insbesondere:
- Beiträge, die die verstorbene Person, ihre Angehörigen oder andere herabsetzen, beleidigen oder bloßstellen;
- Unwahres über Personen, Vorwürfe, Streit aus dem Leben der verstorbenen Person, Forderungen in Erbsachen;
- Werbung jeder Art, auch für Bestattungs- oder Trauerdienstleistungen;
- Inhalte, die gegen Gesetze verstoßen — insbesondere Volksverhetzung, Gewaltdarstellung und die Verletzung von Urheber- oder Persönlichkeitsrechten;
- Gesundheitsdaten und andere besonders schutzbedürftige Angaben über Dritte.
Über die verstorbene Person selbst darfst Du erzählen — darum geht es hier. Über Lebende erzähle bitte nur, was diese lesen dürften, ohne sich zu wundern.
4. Deine Rechte an dem, was Du einstellst
Was Du schreibst und hochlädst, bleibt Deines. Du räumst dem Betreiber nur das ein, was nötig ist, um den Beitrag auf der Gedenkseite zu zeigen: ihn zu speichern, technisch zu bearbeiten und den berechtigten Leserinnen und Lesern anzuzeigen. Das Recht endet, wenn der Beitrag gelöscht wird.
Technisch bearbeitet heißt hier etwas Bestimmtes: Bilder werden neu geschrieben, damit die Zusatzdaten verschwinden, unter anderem der Aufnahmeort; hochgeladene Dokumente werden in Seitenbilder umgewandelt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung.
Deine Beiträge werden nicht weiterverkauft, nicht lizenziert, nicht für Werbung verwendet und nicht zum Training künstlicher Intelligenz hergegeben.
5. Fremde Rechte
Stelle nur ein, was Du einstellen darfst. Bei einem Foto heißt das zweierlei: Du brauchst das Recht am Bild — in der Regel, weil Du es selbst gemacht hast — und das Einverständnis der Menschen, die darauf zu erkennen sind. Bei einem Verstorbenen entscheiden darüber die nächsten Angehörigen.
Dasselbe gilt für fremde Texte, Gedichte, Traueranzeigen und Musik. Ein Gedicht ist geschützt, auch wenn es überall im Netz steht.
Wenn ein Dritter Ansprüche wegen eines Beitrags erhebt, den Du eingestellt hast, trägst Du die Folgen, soweit Du die Rechtsverletzung zu vertreten hast — der Betreiber kann den Beitrag nicht kennen, bevor Du ihn einstellst.
6. Freigabe durch die Verwaltung
Jede Gedenkseite hat eine Verwaltung, meist aus dem engsten Kreis der Angehörigen. Ein Beitrag erscheint erst, wenn ein Mensch aus dieser Verwaltung ihn freigibt; entschieden wird nicht maschinell.
Die Verwaltung kann dieser Freigabe eine maschinelle Vorprüfung voranstellen. Sie beschreibt den Beitrag und weist auf Auffälligkeiten hin; entscheiden tut sie nichts, und an Deinem Beitrag ändert sie kein Wort. Schlägt sie an, ruht Dein Zugang, bis ein Mensch nachgesehen hat — das ist eine Vorsichtsmaßnahme und kein Urteil. Ob sie eingeschaltet ist, wohin die Daten dabei gehen und wie Du der Sperre widersprichst, steht in der Datenschutzerklärung.
Es gibt keinen Anspruch darauf, dass ein Beitrag erscheint. Die Verwaltung darf ablehnen, ohne das zu begründen — sie richtet die Trauerfeier ihres Angehörigen aus, und dieselbe Freiheit hat sie hier. Ein abgelehnter Beitrag ist kein Vorwurf.
7. Sperre, Löschung, Ende
Die Verwaltung einer Gedenkseite kann eine Person sperren; der Zugang zu dieser Seite endet damit. Sie kann außerdem einzelne Beiträge entfernen.
Du selbst kannst jederzeit gehen. Dein Konto und Deine Beiträge werden auf Verlangen gelöscht — schreib an die oben genannte Adresse.
Eine ganze Gedenkseite lässt sich vollständig und unwiderruflich löschen, mitsamt allen Beiträgen und Dateien. Das geschieht auf Wunsch der Angehörigen. Danach ist nichts davon wiederherstellbar, auch nicht für Dich — wer einen eigenen Beitrag behalten will, sichert ihn rechtzeitig selbst.
8. Verfügbarkeit
Ein privates Angebot kann ausfallen, umgebaut werden oder enden. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht zugesagt, und es gibt keine Zusicherung, dass Inhalte dauerhaft erreichbar bleiben. Eine Einstellung des Betriebs wird, soweit möglich, vorher angekündigt.
9. Haftung
Der Betreiber haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung wesentlicher Pflichten, ohne deren Erfüllung die Nutzung nicht möglich wäre, und der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Für Beiträge, die andere einstellen, haftet der Betreiber nicht; er entfernt sie, sobald er von einem rechtswidrigen Inhalt Kenntnis erlangt.
10. Etwas melden
Wer einen Beitrag für rechtswidrig oder verletzend hält, kann ihn melden — an jedem Beitrag steht dafür ein Weg, und die Verwaltung des Falls erfährt davon. Ebenso erreichst Du den Betreiber unter der oben genannten Adresse.
11. Änderungen
Diese Bedingungen können sich ändern. Eine neue Fassung wird Dir bei der nächsten Anmeldung vorgelegt, und sie gilt für Dich erst, wenn Du ihr zugestimmt hast. Ohne Zustimmung bleibt der Zugang zu; Deine bereits eingestellten Beiträge bleiben davon unberührt.
12. Wenn Du eine Gedenkseite verwaltest
Die Abschnitte 6 und 7 geben der Verwaltung viel: sie entscheidet, was erscheint, sie darf ablehnen, ohne das zu begründen, und sie kann sperren und entfernen. Vier Dinge kommen dazu, weil an ihnen jemand anderes hängt.
Die Vorprüfung ist Deine Entscheidung — die Maschine aus Abschnitt 6, die einen neuen Beitrag ansieht, bevor Du ihn freigibst. Schaltest Du sie ein, sehen die Beiträge anderer einen Anbieter, den Du wählst. Fragt Dich jemand, wohin sein Beitrag gegangen ist und auf welcher Grundlage — sag es ihm; beides findest Du in den Einstellungen dieser Gedenkseite. Antworte, wenn es geht, in den nächsten Tagen: wer fragt, wartet.
Eine Sperre nach der Vorprüfung ist vorläufig. Die Maschine irrt sich, und am ehesten bei einem Beitrag, der jemandem schwergefallen ist. Schau bitte zeitnah nach — ein Klick hebt die Sperre auf, und bis dahin kommt derjenige nicht weiter.
Was hier ankommt, bleibt hier. Die E-Mail-Adressen aus dem Kontaktformular, die Namen der Verfasser, die Beiträge selbst — sie sind Dir für diese Gedenkseite anvertraut und nicht darüber hinaus. Auch dann noch, wenn es die Seite eines Tages nicht mehr gibt.
Für die Vorprüfung bist Du mitverantwortlich, nicht der Betreiber allein. Was das heißt und wie sich die Aufgaben verteilen, steht in der Datenschutzerklärung.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem Du Deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast, bleiben davon unberührt. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen wirksam.
Der Betreiber ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.